Set Selection: Sichern Sie sich ab sofort 30% Rabatt [0]auf ausgewählte Dining & Lifestyle Sets.
Herstellergarantie
GARANTIE GÜLTIG AB 01.08.2019
FÜR PRODUKTE DER MARKE „VILLEROY & BOCH“
I. Produkte
Produkte der Marke „Villeroy & Boch“ zeichnen sich durch hohe Qualität und Wertigkeit aus. Unsere lange Tradition als Markenhersteller seit 1748 befähigt uns, die hohen Ansprüche an unsere Produkte zu erfüllen. Dies ist auch dokumentiert in unserem seit Jahrzehnten bestehenden und von einem unabhängigen Institut jährlich überprüften Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001.
Villeroy & Boch gewährt seinen Kunden und Endnutzern daher eine Garantie für Produkte des Bereichs Bad und Wellness gemäß den nachfolgenden Garantiebedingungen.
Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb der EU / EWR (Erstkäufer ist derjenige Verbraucher, der ein Produkt als erstes zur Nutzung erworben hat). Die Garantie gilt für Käufe ab dem 01.08.2019.
II. Inhalt der Garantie
Villeroy & Boch garantiert ihren Kunden und Endnutzern, dass die Produkte der Marke „Villeroy & Boch“ (nachfolgend Produkte genannt), zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens frei von Konstruktions-, Material-, und Herstellungsfehlern sind. Hierbei ist der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt maßgeblich.
Villeroy & Boch gewährt seinen Kunden und Endnutzern daher eine Garantie für Produkte des Bereichs Bad und Wellness gemäß den nachfolgenden Garantiebedingungen.
III. Garantiezeit
Diese Garantie gilt ab Rechnungsdatum für drei, fünf bzw. zehn Jahre gemäß folgender Übersicht:
3 Jahre: Elektronische Bauteile in Whirlpool-Systemen
5 Jahre: Sanitärkeramik, Badmöbel und -spiegel, Sanitärarmaturen, Küchenkeramik, Küchenarmaturen, ViConnect Systeme (z.B. Spülkasten)
10 Jahre: Bade- und Duschwannen, WC-Sitze, ViConnect Trägersysteme auf Durchrostung des Rahmens
IV. Garantieumfang
Im Garantiefall wird Villeroy & Boch, nach eigener Wahl, das mangelhafte Produkt reparieren, kostenlos Ersatzteile liefern, ein neues gleichwertiges Produkt zur Verfügung stellen oder den Kaufpreis zu erstatten. Villeroy & Boch obliegt die Entscheidung, welche der vorgenannten Maßnahmen erfolgt. Sofern das betroffene Produkt nicht mehr lieferbar ist, ist Villeroy & Boch berechtigt, ein vergleichbares Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs zur Verfügung zu stellen oder den Kaufpreis zu erstatten.
Ein- und Ausbaukosten oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch eines Produktes sind von der Garantie ausdrücklich nicht erfasst. Ausgetauschte Geräte oder Teile von Geräten gehen in das Eigentum von Villeroy & Boch über.
Ausgeschlossen von der Villeroy & Boch Garantie sind:
Verbrauchs- und Verschleißteile, z. B. Innengarnituren für Spülkästen, Leuchtmittel und elektrische Bauteile, Dichtungen, Kartuschen, Luftsprudler
Muster-, Ausstellungs- oder Vorführprodukte
Produkte bei denen Ersatzteile eingebaut wurden, die nicht von Villeroy & Boch stammen
Produkte, die ohne die Zustimmung von Villeroy & Boch verändert wurden
Produkte, die in Lizenz von Dritten vertrieben werden
geringfügige Abweichungen, die auf den Gebrauchswert des Produktes keinen Einfluss haben
gewerbliche Nutzung
Von der Garantie ebenfalls nicht erfasst sind, Mängel an den Produkten durch:
unsachgemäße Vorinstallation (Leitungsführung), Schmutzeinspülungen, Kalkablagerungen, aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, ungeeignete Reinigungsmittel
fehlerhafte Installation; fehlerhaften Einbau
Nichteinhaltung der Montage-, Bedienungs- und Pflegeanleitung
unsachgemäßen Transport
typischen Verschleiß
vorsätzliche Beschädigung bzw. missbräuchliche oder unsachgemäße oder zweckfremde Behandlung
fehlerhafte oder unfachmännische Wartung, Reparatur oder Pflege
Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere Überschwemmungen oder Brände
Frostschäden oder sonstige individuelle Umgebungseinflüsse
Die Garantiefrist verlängert oder erneuert sich nicht aufgrund von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere bei Instandsetzung oder Austausch des Produktes.
Schadensersatzansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, bestehen ausschließlich nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
V. Abwicklung von Garantiefällen
Die aus dieser Garantie entstehenden Rechte sind durch schriftliche Mängelanzeige innerhalb der Garantiezeit gegenüber Villeroy & Boch geltend zu machen. Erster Ansprechpartner für die Anzeige im Rahmen der Villeroy & Boch Garantie ist in der Regel der Fachhandwerker, bei dem der Endkunde das Produkt erworben hat.
Die schriftliche Mängelanzeige hat unmittelbar – spätestens innerhalb von zwei Monaten - , nachdem der Mangel erkannt wurde oder hätte erkannt werden können, zu erfolgen. Es obliegt dem Anspruchsteller zu belegen, dass die Villeroy & Boch Garantie in der Zwischenzeit nicht abgelaufen ist.
Ob das betroffene Produkt zur genaueren Überprüfung übersendet werden muss obliegt der Entscheidung von Villeroy & Boch und wird je Einzelfall entschieden. Im Falle einer Rücksendung überprüft Villeroy & Boch sodann, ob ein Garantiefall im Sinne der Garantie vorliegt.
Kostenlose Lieferungen unter dieser Garantie erfolgen innerhalb der EU / EWR.
Erweist sich ein Mangel des Produktes als nicht von der Villeroy & Boch Garantie umfasst, sind die bis dahin entstandenen Kosten (z.B. Versand und Transport des Produkts) vom Anspruchsteller selbst zu tragen. Sollte der Anspruchsteller nach Information hierüber trotzdem eine Instandsetzung des Produktes z.B. durch den Villeroy & Boch Kundendienst wünschen, hat er zusätzlich die Kosten für Ersatzteile, Reisekosten und Arbeitsaufwand zu tragen.
VI. Sonstiges
Die gesetzlichen Rechte bleiben durch die Villeroy & Boch Garantie unberührt und werden – soweit sie für den Endkunden günstiger sind – durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.
Die Villeroy & Boch Garantie unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Villeroy & Boch Garantie ist Mettlach, Deutschland. Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz von Villeroy & Boch vereinbart.